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Letzte Aktualisierung: 30.12.2011
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Für Besserwisser und schlecht informierte Abmahn-Hengste:
Der 'Disclaimer', den man auf den meisten Websites findet und der einem die Geschichte vom Urteil des OLG Hamburg erzählt, ist zwar gut gemeint, jedoch nutzlos - das Urteil des OLG wurde inzwischen durch einen Vergleich aufgehoben. Rechtsradikale und andere illegal Gesinnte verlinkten munter ihre Propaganda-Seiten weiter und distanzierten sich gleichzeitig mittels Disclaimer von ihren Links. Die Rechtsprechung hat entschieden, das bloße Vorhandensein eines solchen Disclaimers als nicht ausreichend anzusehen. Daher meine obige Bitte: ich kann die von mir gelinkten Websites nicht ständig überwachen. Für Hinweise im Falle eines Mißbrauchs bin ich also mehr als dankbar!
Anmerkung in eigener Sache:Für Besserwisser und schlecht informierte Abmahn-Hengste:
Der 'Disclaimer', den man auf den meisten Websites findet und der einem die Geschichte vom Urteil des OLG Hamburg erzählt, ist zwar gut gemeint, jedoch nutzlos - das Urteil des OLG wurde inzwischen durch einen Vergleich aufgehoben. Rechtsradikale und andere illegal Gesinnte verlinkten munter ihre Propaganda-Seiten weiter und distanzierten sich gleichzeitig mittels Disclaimer von ihren Links. Die Rechtsprechung hat entschieden, das bloße Vorhandensein eines solchen Disclaimers als nicht ausreichend anzusehen. Daher meine obige Bitte: ich kann die von mir gelinkten Websites nicht ständig überwachen. Für Hinweise im Falle eines Mißbrauchs bin ich also mehr als dankbar!
Persönlich halte ich es für hirnrissig, das Verlinken per Hyperlink potentiell unter Strafe zu stellen, wie es die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland derzeit zumindest potentiell tut. Nicht nur, dass hier dem Unwesen der Abmahnerei Tür und Tor geöffnet wird, mittels der sich gescheiterte Anwalts-Existenzen und sonstige Parasiten einen über ihrer Moral liegenden Lebensstil sichern, sondern es wird das aller wissenschaftlichen Arbeit zu Grunde liegende Prinzip - und meiner Meinung nach Grundrecht! - des freien Zitierens von Quellen und darüber hinaus das grundlegende Prinzip des Internets ad absurdum geführt. Anstelle Hyperlinks potentiell unter Strafe zu stellen, sollte sich die Rechtsprechung auf die Betreiber von Websites mit illegalen Inhalten konzentrieren!